Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines/Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen, welche die Netzwerk Untermain GmbH, eingetragen im Handelsregister Darmstadt HRB 89871, Sitz der Gesllschaft: Raunheim, Gottfried-Keller-Str. 21-25, 65479 Raunheim, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Jost (im Folgenden „Netzwerk Untermain“ genannt) in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Endkunden erbringt. Gegenstand der Vertragsbeziehung ist insbesondere die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch die Netzwerk Untermain.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es
sei denn, Netzwerk Untermain hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Der Auftrag des Kunden erfolgt in Schrifftform und bedarf zur Annahme des Vertrages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch Netzwerk Untermain.

1.4 Vertragsgegenständliche Leistungen sind Sprachtelefonie und Telekommunikationsdienste, Mehrwertdienste, Fernsehen, Internet- und Datendienste (nachstehend „Leistungen“ genannt). Alle Angebote sowie die zugehörigen Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.

1.5 Die Leistungen von Netzwerk Untermain werden ausschließlich auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages, dieser AGB, der Besonderen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und den dazugehörigen Preislisten erbracht.

1.6 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von Netzwerk Untermain zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Kommt Netzwerk Untermain wegen einer der vorgenannten Änderungen (z.B. Einführung einer Netzzusammenschaltung auf Basis eine neuen Technologie – IP-Zusammenschaltung/NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein einseitiges Änderungsrecht zu, geht dies der vorgenannten Vertragsanpassung nach Wahl von Netzwerk Untermain vor.

1.7 Netzwerk Untermain behält sich vor, den Vertragsschluss von dem Vorliegen der Genehmigung des Eigentümers des hausinternen Netzes abhängig zu machen und den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung bzw. Genehmigung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung bzw. Genehmigung vorgelegen hat.

1.8 Das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, sollte in den folgenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich auf dieses Bezug genommen werden.

1.9 Netzwerk Untermain ist berechtigt den Vertragsschluss von einer Prüfung abhängig zu machen, ob der Kunde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in für Netzwerk Untermain wirtschaftlich akzeptablem Umfang an das Breitbandnetz angeschlossen werden kann.

1.10 Abweichende Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen oder Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

  1. Änderungen der Vertragsbedingungen

2.1 Bei einer Änderung der von Netzwerk Untermain zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzen, zu denen Netzwerk Untermain dem Kunden Zugang gewährt, kann Netzwerk Untermain die vom Kunden vertraglich geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass Netzwerk Untermain nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat usw.).

Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeld). Netzwerk Untermain teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

2.2 Netzwerk Untermain ist nach diesem Vertrag berechtigt, jede zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Mehrwertsteuer in dem Maße an den Kunden im Rahmen einer Anpassung des Endkundenpreises durch einfache schriftliche Erklärung weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes entspricht. Netzwerk Untermain hat den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung auf diese Erhöhung hinzuweisen.

2.3 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Wahl von Netzwerk Untermain in Textform sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Sofern Netzwerk Untermain dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.

2.4 Netzwerk Untermain kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu den vorstehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interessen des Kunden und den folgenden Bedingungen ändern. Ändert Netzwerk Untermain die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist Netzwerk Untermain den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin.

  1. Umfang der Leistungen

3.1 Netzwerk Untermain stellt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten über ihre bestehende Kommunikationsinfrastruktur den Zugang zu den unter Ziff. 1.4 aufgelisteten Leistungen zur Verfügung.

3.2 Die von Netzwerk Untermain beim Kunden für die Bereitstellung des Anschlusses installierten und die zur Selbstinstallation an den Kunden übersandten technischen Einrichtungen und Geräte bleiben im Eigentum von Netzwerk Untermain, sofern diese nicht vom Kunden gekauft wurden.

3.3 Netzwerk Untermain ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen und vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen.

3.4 Im Falle der Erbringung kostenfreier Leistungen ist Netzwerk Untermain jederzeit berechtigt, diese Leistungen ohne Vorankündigung einzustellen. Erstattungs-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.5 Netzwerk Untermain ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen auf Grund von solchen Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, Netzwerk Untermain hat diese Einschränkungen zu vertreten.

3.6 Netzwerk Untermain schenkt bei der Leistungserbringung den Themen Integrität und Sicherheit der Systeme und Daten große Beachtung und legt Wert auf eine korrekte Funktionsweise der eingesetzten Systeme. Die Netzwerk Untermain ist stets bestrebt, die Infrastruktur auf einem aktuellen Stand der Technik zu halten und die jeweiligen aktuellen technischen Richtlinien und gültigen Standards einzuhalten. Bei Verletzungen oder aufgedeckten Schwachstellen werden umgehend Maßnahmen zur Unterbindung und zukünftigen Verhinderung ergriffen. Insbesondere für den Fall potentieller Angriffe auf das Netz der Netzwerk Untermain oder für die vorgeschlagenen und umgesetzten Schutzmaßnahmen
werden derartige Maßnahmen ergriffen.

  1. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde hat die Preise gemäß der vereinbarten Preisliste zu zahlen.

4.2 Eine Preisliste mit den aktuell gültigen Tarifen kann der Kunde jederzeit unter der in der Kopfzeile dieses Dokuments genannten Internetadresse oder in den Geschäftsräumen der Netzwerk Untermain einsehen.

4.3 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Vorrichtungen der Netzwerk Untermain (vgl. Ziffer 5 und 6) unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung. Der Kunde hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Vorrichtungen vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, insbesondere durch regelmäßige Installation von Updates des Routerherstellers und sichere Verwahrung von Zugangsdaten, selbst keinerlei physische Eingriffe vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, welche geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der technischen Vorrichtungen zu beeinträchtigen, und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Vorrichtungen Netzwerk Untermain unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Vorrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und den Eigentumsrechten des Kunden nicht entgegensteht. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Vorrichtungen kann der Kunde von Netzwerk Untermain oder von dieser beauftragter Subunternehmer durchführen lassen. Sofern der Kunde erforderliche Zugänge oder Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist Netzwerk Untermain berechtigt, Arbeiten zu verweigern.

4.4 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von Netzwerk Untermain vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für die kundenseitige Anschaltung von eigenen Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt Netzwerk Untermain keine Verantwortung.

4.5 Zur Vermeidung von Überlastungen des Netzes von Netzwerk Untermain ist der Kunde nicht berechtigt, Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, zu nutzen. Der Kunde darf die Sprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. Im Falle der Missachtung ist Netzwerk Untermain berechtigt, das Vertragsverhältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. Netzwerk Untermain behält sich insoweit die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet die vertragsgegenständlichen Leistungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche seiner Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

4.7 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.

4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von Netzwerk Untermain Dritten Dienste gleich welcher Art auf Basis der von Netzwerk Untermain bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.

4.9 Der Kunde ist verpflichtet, im Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) Netzwerk Untermain unverzüglich bekannt zu geben.

4.10 Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nicht nach und verletzt er diese schuldhaft, darf Netzwerk Untermain Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist Netzwerk Untermain bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird der Kunde von Netzwerk Untermain unverzüglich unterrichtet.

  1. Miet- oder leihweise Überlassung von technischen Vorrichtungen und Endgeräten

5.1 Die technischen Vorrichtungen werden ausdrücklich zu einem vorübergehenden Zweck eingebaut und stehen und verbleiben im Eigentum von Netzwerk Untermain. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von Netzwerk Untermain nicht berechtigt, Änderungen an oder Verfügungen über die technischen Vorrichtungen vorzunehmen, insbesondere den Aufstellungsort zu verändern.

5.2 Netzwerk Untermain ist berechtigt, für die Überlassung von Hardware eine angemessene Hinterlegungsgebühr (Kaution) zu verlangen. Die Hinterlegungsgebühr wird einmalig, grundsätzlich mit der nächsten monatlichen Rechnung, erhoben. Die Rückerstattung der Hinterlegungsgebühr erfolgt unverzinst bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der folgenden monatlichen (Ab-) Rechnung.

5.3 Netzwerk Untermain behält sich vor, die Software/Firmware der überlassenen Hardware und/oder Hardware jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür Netzwerk Untermain entsprechenden Zugang zu gewähren. Wird der Zugang durch den Kunden verweigert oder wesentlich erschwert, kann Netzwerk Untermain die Funktionsfähigkeit der überlassenen Hard- und Software nicht mehr zusagen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, Netzwerk Untermain über sämtliche Beeinträchtigungen ihres Eigentumsrechts an der geliehenen oder gemieteten Hardware beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann Netzwerk Untermain den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.

5.5 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, überlassene Hardware, einschließlich der an den Kunden ausgehändigten Kabel und sonstigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an die Netzwerk Untermain zurückzugeben, sofern Netzwerk Untermain den Kunden hierzu schriftlich auffordert. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so wird Netzwerk Untermain dem Kunden diese Hardware einschließlich des genannten Zubehörs mit dem Zeitwert in Rechnung stellen.

5.6 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der überlassenen Hardware oder den Verlust der überlassenen Hardware zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzung dieser Geräte von mehr als einem Jahr werden pro abgelaufenes Vertragsjahr 15 Prozent des Netto-Neuwertes zu Gunsten des Kunden auf die Entschädigungssumme angerechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Netzwerk Untermain kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.7 Die technische Einrichtung darf der Kunde während der Vertragslaufzeit nicht zu gewerblichen Zwecken an Dritte veräußern. Netzwerk Untermain stellt dem Kunden die technische Einrichtung zum Zwecke der vorliegenden vertraglichen Leistungserbringung zur Verfügung und nicht zu einem Zweck, welcher einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  1. Verwendung eigener technischer Vorrichtungen und Endgeräte des Kunden

6.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine eigene technische Vorrichtung anzuschließen, sofern er diese Option bei Auftragserteilung auswählt. Der Kunde muss entweder die Option auf eine eigene technische Vorrichtung oder die Überlassung einer solchen durch Netzwerk Untermain auswählen. Wählt der Kunde aktiv keine Option aus, so gilt automatisch die Option der Überlassung einer technischen Vorrichtung durch Netzwerk Untermain kostenpflichtig als vertraglichvereinbart. Im Falle, dass der Kunde für die Verwendung einer eigenen technische Vorrichtung optiert, trägt der Kunde auch dafür Sorge, eine zum jeweiligen ausgewählten Produkt und zur jeweiligen Netztechnologie passende technische Vorrichtung zu verwenden. Es besteht in diesem Falle keinerlei Anspruch auf die Überlassung einer technischen Vorrichtung seitens Netzwerk Untermain. Netzwerk Untermain stellt dem Kunden die für den Zugang zu ihrem Netz erforderlichen Zugangsdaten sowie die Informationen in Hinblick auf die bei seinem Anschluss vorhandene Netztechnologie zur Verfügung.

6.2 Hinweis: Die vertragsgemäße Abwicklung der vereinbarten Leistungen kann ausschließlich unter Verwendung von durch die Netzwerk Untermain überlassenen technischen Vorrichtungen gewährleistet werden. Bei anderen technischen Vorrichtungen oder technisch veränderter Hardware kann von Netzwerk Untermain keine Gewähr für eine vertragsgemäße Leistungserbringung übernommen werden. Der Einsatz anderer – auch typgleicher – technischer Vorrichtungen, insbesondere Router, durch den Kunden zur Nutzung der Dienste von Netzwerk Untermain geschieht auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Kunden. Insbesondere übernimmt die Netzwerk Untermain keine Beratung, Vor-Ort-Installation, Entstörung oder sonstige Konfigurationsleistung (z.B. Fernwartung oder Aktualisierungen) für derartige technische Vorrichtungen. Ein ordnungsgemäßer Anschluss und Betrieb am Netzabschlusspunkt der Netzwerk Untermain liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

6.3 Die Haftung für Schäden, die aufgrund der Nutzung anderer als der seitens der Netzwerk Untermain bereitgestellter und überlassener Hard- und Software eintreten, übernimmt der Kunde, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden auch bei Nutzung des durch die Netzwerk Untermain bereitgestellten technischen Einrichtung eingetreten wäre und Netzwerk Untermain diesen Schaden zudem fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

  1. Termine und Fristen

7.1 Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen (z.B. Mindestvertragslaufzeiten), gilt im Zweifel das in der Auftragsbestätigung genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch Netzwerk Untermain.

7.2 Bei einem von Netzwerk Untermain nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehenden Leistungshindernissen verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

7.3 Der Samstag gilt nicht als Werktag.

  1. Zahlungsbedingungen

8.1 Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.

8.2 Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich zu zahlen.

8.3 Die sonstigen Vergütungen sind nach Erbringung der Leistung zu entrichten und werden monatlich in Rechnung gestellt.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, welche für Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist.

8.5 Netzwerk Untermain ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.

8.6 Der Kunde erklärt sich durch Abschluss eines Vertrages mit Netzwerk Untermain damit einverstanden, dass ein elektronischer Rechnungsversand erfolgen kann. Die Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis (EVN), soweit dieser vom Kunden verlangt wird, werden grundsätzlich in elektronischer Form im Online-Bereich zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält eine E-Mail, in welcher er über die Einsehbarkeit der Rechnung und des EVN informiert wird (Rechnungsinfo). Die Rechnungsinfo wie an die vom Kunden benannte E-Mail Adresse gesandt.

8.7 Die bei den Produkten im Rahmen enthaltener Flatrates aufgebauten Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen.

8.8 Das Entgelt wird per SEPA-Lastschriftverfahren, gemäß der Ermächtigung durch den Kunden, von seinem Konto eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs bereitzuhalten.

8.9 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die aufgrund einer nicht eingelösten oder zurückgehenden SEPA-Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Netzwerk Untermain ist berechtigt, dem Kunden hierfür ein Entgelt gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen, soweit er das Kosten auslösende Ereignis verschuldet hat. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden bei Netzwerk Untermain eingetreten ist, bleibt unberührt.

8.10 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen usw., werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben oder auf den ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Kunden auf sein Konto gutgeschrieben.

8.11 Im Falle des Wechsels des Kunden zu einem anderen Anbieter von Telekommunikationsleistungen hat Netzwerk Untermain als abgebendes Unternehmen ab Beendigung der vereinbarten Leistung bis zum Ende der gesetzlichen Leistungspflicht einen Entgeltanspruch in Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen. Die gesetzliche Leistungspflicht endet zu dem Zeitpunkt, an dem sichergestellt ist, dass die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Rufnummer des Kunden im Netz des neuen, aufnehmenden Anbieters vorliegen. Der Entgeltanspruch entsteht mit der Maßgabe dass der Anspruch auf Zahlung der Anschlussentgelte um 50% reduziert wird, es sei den Netzwerk Untermain weist nach, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat. Die diesbezügliche Abrechnung erfolgt durch Netzwerk Untermain tagesgenau.

8.12 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Einwendungen und Schlichtungsverfahren

9.1 Beanstandungen gegen die in der Rechnung ausgewiesenen Entgelte müssen spätestens innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung beim Kunden bei der Netzwerk Untermain schriftlich geltend gemacht werden sowie eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist trifft die Netzwerk Untermain weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht über die Einzelverbindungen, sofern ab diesem Zeitpunkt die Verkehrsdaten gelöscht wurden. Die Netzwerk Untermain löscht die Verkehrsdaten des Kunden spätestens in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nach sechs Monaten. Sofern Einwände gegen diese Rechnung erhoben werden, darf Netzwerk Untermain die Verkehrsdaten speichern, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

9.2 Der Kunde kann bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn durch einen formlosen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten, sofern in Streit steht, ob Netzwerk Untermain dem Kunden gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Beendigung oder die Ausführung des Vertrages bezieht und mit den in § 47 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TKG genannten Regelungen zusammenhängt.

  1. Verzug

10.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate bzw. Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Netzwerk Untermain das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

10.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus Verzug bleibt Netzwerk Untermain vorbehalten.

10.3 Gerät Netzwerk Untermain mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Netzwerk Untermain eine vom Kundengesetzte Nachfrist von mindestens 10 Werktagen nicht einhält.

  1. Nutzung durch Dritte

11.1 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der Netzwerk Untermain Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Netzwerk Untermain gestattet.

11.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

11.3 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

11.4 Dritte im Sinne der Regelungen dieser Ziffer 12. sind auch mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Netzwerk Untermain wird diesbezüglich ihre Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern.

  1. Haftung

12.1 Netzwerk Untermain leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt:

1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Netzwerk Untermain auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung von Netzwerk Untermain bei einfach fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, Netzwerk Untermain verletzt eine so wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet Netzwerk Untermain in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

12.2 Soweit Netzwerk Untermain Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung gemäß Ziff. 12.1 Buchstabe b und c bei Vorliegen eines Vermögensschadens auf den Höchstbetrag von 12.500 € – gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf den Höchstbetrag von 10 Millionen € je Schaden verursachendem Ereignis – begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht (§ 44 a Telekommunikationsgesetz).

12.3 Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen der Rechte Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter gegen Netzwerk Untermain ist der Kunde verpflichtet, Netzwerk Untermain auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

12.4 Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von Netzwerk Untermain fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

12.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftung auslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Netzwerk Untermain.

12.6 Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von Netzwerk Untermain darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (ein- schließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet Netzwerk Untermain, falls und soweit ihr Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Dieses gilt nicht, soweit Schaden verursachende Ereignisse oder Störungen durch Netzwerk Untermain bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Netzwerk Untermain kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von Netzwerk Untermain ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12.7 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.8 Im Übrigen ist eine Haftung von Netzwerk Untermain ausgeschlossen.

12.9 Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung und –abwehr zu treffen.

  1. Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel

13.1 Um zu gewährleisten, dass bei einem Anbieterwechsel und/ oder einer Rufnummernmitnahme den Vorgaben des § 46 TKG entsprochen wird, müssen die unter Ziffer 13.2 bis 13.3 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein.

13.2 Der Kunde muss, zusammen mit dem gültigen Anschlussauftrag der Netzwerk Untermain, den ausgefüllten und unterschriebenen Anbieterwechselauftrag (Portierungsformular, auffindbar auf o.g. Internetseite) zur Verfügung stellen.

13.3 Netzwerk Untermain wird nach Zugang der gültigen Formulare innerhalb von 7 Werktagen die notwendige Portierung beim abgebenden Anbieter einleiten. Netzwerk Untermain kann die Portierung erst nach positiver Prüfung der technischer Verfügbarkeit eines Anschlusses seitens der Netzwerk Untermain beantragen. Sofern diese nicht vorliegt, ist Netzwerk Untermain berechtigt den Auftrag abzulehnen und wird den Kunden in diesem Fall innerhalb von 5 Werktagen über die fehlende Wechselmöglichkeit informieren.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 Die Mindestvertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen des Vertrages sind dem jeweiligen Auftragsformular zu entnehmen. Eine Kündigung ist für beide Seiten erstmals auf das Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit des geschlossenen Vertrages möglich und hat schriftlich zu erfolgen.

14.2 Eine Kündigung seitens Netzwerk Untermain umfasst immer das gesamte Vertragsverhältnis, es sei denn im Kündigungsschreiben wird ausdrücklich hiervon abgewichen.

14.3 Die beim Kunden installierten und gemäß Ziffer 5.1 – 5.8 im Eigentum von Netzwerk Untermain verbliebenen Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich abzugeben oder zurückzusenden.

  1. Datenschutz

15.1 Bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet Netzwerk Untermain die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in ihrer jeweils gültigen Fassung unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses.

15.2 Netzwerk Untermain wird den Kunden mit den Kundeninformationen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss auf einem gesonderten Merkblatt über die Details der Datenverarbeitung informieren. Der Kunde erklärt sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

15.3 Näher Informationen zum Datenschutz sind online auch unter der Rubrik Datenschutz einsehbar.

15.4 Der Kunde ist gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber Netzwerk Untermain sowie der Creditreform Flensburg Hanisch KG um Auskunftserteilung zu den zu ihm gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG kann der Kunde jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner Daten verlangen.

15.5 Nach Art. 21 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

15.6 Sofern eine Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken erteilt wurde, kann der Kunde jederzeit ohne Angaben von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

15.7 Ein Widerruf kann entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an Netzwerk Untermain übermittelt werden, wobei dabei keine über die Übermittlungskosten nach bestehenden Basistarifen (z.B. Portokosten) hinausgehenden Kosten für den Kunden entstehen.

  1. Außerordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Neben den sonstigen, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Besonderen Geschäftsbedingungen genannten, wichtigen Kündigungsgründen gilt als wichtiger Grund für Netzwerk Untermain erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören insbesondere alle aus dem Kundenverhältnis resultierenden Verletzungen strafrechtlicher Vorschriften, einen missbräuchliche Beeinträchtigung der Dienstequalität und –funktion, ein bevorstehendes, beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren, die rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung von Flatrates sowie der Tod des Kunden.

  1. Sicherheitsleistung

Netzwerk Untermain ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung (z.B. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts) in doppelter Höhe der voraussichtlichen oder in der letzten planmäßigen Rechnung enthaltenen nutzungsabhängigen monatlichen Vergütung zu verlangen:

  • wenn bei Vertragsbeginn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungs verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;
  • bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungs- rückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt; oder
  • bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren.

Dabei ist Netzwerk Untermain berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.

  1. Sonstige Bestimmungen

18.1 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Netzwerk Untermain gestattet. Netzwerk Untermain darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.

18.2 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verwenders dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar mit sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

18.3 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

 

Besondere Geschäftsbedingungen IPTV

  1. Leistungsumfang IPTV

1.1 Netzwerk Untermain stellt dem Kunden zusätzlich zu einem Internet-Produkt die Leistung IPTV zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots von Fernsehsignalen ist ein bestehendes oder gleichzeitig abzuschließendes Vertragsverhältnis über ein Internet-Produkt der Netzwerk Untermain.

1.2 Einzelne Programme werden nur in der Art und Weise und für den Zeitraum an den Kunden übermittelt, wie die Programme der Netzwerk Untermain von Vorleistungspartnern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden. Sofern eine Übermittlung einzelner oder aller Programme aus gesetzlichen, vertraglichen oder aufgrund sonstiger für Netzwerk Untermain verbindlicher Entscheidungen oder Maßnahmen Dritter unmöglich wird, ist Netzwerk Untermain von der Leistungspflicht befreit. Netzwerk Untermain hat keinen Einfluss auf die Programminhalte und Sendezeiten der einzelnen Kanäle. Im Übrigen behält sich Netzwerk Untermain vor, die Kanäle, das Programmangebot, die Einspeiseart sowie die Kanalnutzung nach billigem Ermessen zu erweitern, zu ergänzen, zu kürzen oder zu verändern.

1.3 Soweit es dem Kunden zumutbar ist und für eine Verbesserung der Leistungserbringung von Netzwerk Untermain erforderlich ist, ist Netzwerk Untermain berechtigt, Leistungen nach angemessener vorheriger Ankündigung dem neuesten Stand der Technik anzupassen.

1.4 Entspricht die Hausverkabelung oder der Hausanschluss nicht den technischen Anschlussvoraussetzungen (vgl. Ziffer 2.1), ist eine Verantwortung der Netzwerk Untermain für ein vermindertes Programmangebot oder einen schlechten oder nicht störungsfreien Empfang ausdrücklich ausgeschlossen.

1.5 Im Rahmen der Entstörung durch Bedienungsfehler oder unsachgemäßen Gebrauch technischer Einrichtungen der Netzwerk Untermain entstehende Kosten (laut Preisliste) trägt der Kunde. Bei vorübergehenden Störungen oder Empfangsbeeinträchtigungen durch Sender-, Satellitenausfall sowie atmosphärische Störungen ist der Kunde nicht zur Minderung oder Zurückbehaltung der von ihm zu zahlenden Vergütung berechtigt.

  1. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung der Innenhausverkabelung gemäß der gesetzlichen Vorgaben und technischen Richtlinien verantwortlich. Eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung des Vermieters ist vom Kunden einzuholen und auf Nachfrage jederzeit der Netzwerk Untermain vorzulegen.

2.2 Der Kunde hat persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort/PIN) vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Er hat diese Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, falls der Verdacht besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.

2.3 Ein Vertragsschluss mit Netzwerk Untermain entbindet den Kunden nicht, Rundfunkbeiträge an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu leisten.

2.4 Der Kunde, der sich über ein Altersverifikationssystem für Erwachsenenangebote angemeldet hat, hat sicher zu stellen, dass diese Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind.

2.5 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben (z.B. in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern), mit ihnen zu werben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form zu nutzen. Der Upload in sogenannten File- bzw. Streaming-Sharing Systeme oder kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste ist nicht erlaubt. Eine öffentliche Vorführung oder sonstige öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung der überlassenen Leistungen stellt neben einem Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten gegenüber der Netzwerk Untermain gegebenenfalls einen Verstoß gegen Rechte Dritter an Inhalten dar. Im Falle der Verletzung nationaler und internationaler Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstiger gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter durch Kunden, hat dieser mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte zu rechnen und bei einer Geltendmachung gegenüber Netzwerk Untermain, diese auf erste Anforderung hin freizustellen.

2.7 Inhalte können und dürfen nur innerhalb des Einzugsgebietes der Netzwerk Untermain abgerufen werden.

2.8 Ein Vertragsverhältnis über eine zusätzliche Leistung (Zubuchoption) kann zu den bei der Zubuchoption jeweils vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt werden. Mit Kündigung des Vertrages über die zugrundeliegende Standardleistung enden auch Vertragsverhältnisse über sämtliche Zubuch-optionen

  1. Sonstiges

Soweit durch die vorgemachten Bedingungen für die Leistung IP-TV keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten im Übrigen die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der Netzwerk Untermain.

Netzwerk Untermain GmbH